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SUMMARY:Wie arbeiten Datenschutz und Management von Informationssicherheit 
 optimal zusammen?
DESCRIPTION:Die Themen\n\n 	Datenschutzmanagement und IT-Sicherheitsmanagem
 ent 	IT-Grundschutz als Basis für ein Datenschutzaudit 	Überblick über best
 ehende Datenschutz-Zertifikate 	Turnusmäßige Wahl eines Leitungsgremiums fü
 r 3 Jahre \n\n\n\nZur Wahl des Leitungsgremiums\n\nAlle drei Jahre wird ein
 e Wahl des Leitungsgremiums einer Fachgruppe fällig, die Wahl des Leiters u
 nd seines Stellvertreters erfolgt dann aus diesem Gremium.\n\nWählen dürfen
  (Aktives Wahlrecht) dabei alle anwesenden FG-Mitglieder, gewählt werden kö
 nnen nur GI-Mitglieder (passives Wahlrecht).\n\nEine vorläufige Kandidatenl
 iste wurde innerhalb der Fachgruppe bekanntgegeben. Kandidaten, die GI-Mitg
 lieder sein müssen, können sich noch bis zum 17.5.2004 schriftlich erklären
  oder sich am 17.5.2004 bei der Wahlversammlung selbst als Kandidaten zur V
 erfügung stellen!\n\n\n\nBericht zum Workshop und Details zu den Vorträgen\
 n\nJ. Voßbein: Datenschutzmanagement und IT-Sicherheitsmanagement - zwei en
 g verbundene Aufgabengebiete\n\nIn einer allgemeinen Einführung in die Situ
 ation der DS-Gesetzgebung wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland vers
 chiedene Regelungen für den Datenschutz von juristischen und natürlichen Pe
 rsonen bestehen, in der Schweiz dagegen nicht. Die Bestimmungen sind in den
  verschiedensten Gesetzen verstreut. Für eine Klinik waren z.B. über 35 Ges
 etze, die z.T. miteinander im Widerspruch waren, zu beachten. Es werden Spe
 zifika erläutert, wie z.B. mit dem Trennungsgebot in Bezug auf Teildaten um
 zugehen ist. Die ermutigende Tendenz dabei ist, dass es genügt, wenn eine e
 ntsprechende Zugriffskontrolle wirksam ist. Die Daten können dann durchaus 
 in einer gemeinsamen Datenbank gehalten werden und auch bzgl. Backup etc. g
 emeinsam bearbeitet werden.\n\nKonflikte bestehen zwischen Datenschutz und 
 Sicherheits-Logging (das zur Abschreckung und zur Rückverfolgbarkeit von Si
 cherheitsvorfällen als Mittel der Wahl gilt): es genügt meist auch hier, da
 ss die Zweckbindung festgeschrieben wird (und per Maßnahmen sichergestellt 
 wird). Zusätzlich sind entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag notwe
 ndig.\n\nWichtig für das Zusammenspiel mit der IT-Sicherheit scheint die fo
 lgende Formulierung in den Bestimmungen zu sein: Der Datenschutzbeauftragte
  muss auf die Einhaltung der Vorschriften hinwirken, er muss sie also nicht
  selbst durchsetzen!\n\nDatenschutz im Zusammenhang mit Voice-over-IP ist b
 esonders komplex!\n\nZur Diskussion möglicher Zusammenhänge der beiden Mana
 gementsysteme:\n\nHerr Dr. Voßbein favorisiert den folgenden Vorschlag zu e
 iner Harmonisierung:\n\nEs sollen zwei weitgehend überlappende Management-H
 ierarchien etabliert werden, insbesondere also zwei getrennte Spitzen, da d
 ie Anforderungen für den Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheits-Manager
  verschieden sind. Wobei sich die betroffenen Organisationen / Firmen nochm
 al deutlich unterscheiden können. Häufig ist z.B. der Datenschutzbeauftragt
 e ein Jurist - besonders bei Firmen ab einer bestimmten Größe und Behörden,
  obwohl das spezifische Datenschutz-Wissen nicht Teil der juristischen Ausb
 ildung ist. Der IT-Sicherheits-Officer ist dagegen eher ein IT-Fachmann. Kl
 eine Firmen können sich keinen Juristen leisten. Tatsächlich ist beim Daten
 schutzbeauftragten ein breites Grundwissen (vergl. GDD "Anforderungsprofil 
 für einen Datenschutzbeauftragten"), insbesondere auch breites technisches 
 Verständnis notwendig. Insbesondere für kleine und mittelständische Unterne
 hmen kann hingegen eine Personalunion beider Rollen von Vorteil sein, da hä
 ufig nicht ausreichend Kompetenz für die getrennte Besetzung beider Stellen
  vorhanden ist.\n\nIn einem "Sicherheitsforum" gemäß BS 7799 sollte jedenfa
 lls der Datenschutzbeauftragte vertreten sein. Der Datenschutzbeauftragte h
 at auch oft die Rolle eines Vermittlers zwischen Personalvertretung und Fir
 menleitung. In Summe gibt Herr Dr. Voßbein ein Plädoyer für BS 7799 als ein
 e geeignete Norm, um Datenschutz zu unterstützen, wie auch durch die Möglic
 hkeit der Zertifizierung des Datenschutzsystems auf Basis der BS 7799-2 bel
 egt wird.\n\nZum Einzelpunkt des Datenschutz-Handbuchs plädiert Herr Dr. Vo
 ßbein, dies ins Sicherheits-Handbuch zu integrieren. Die Fortschreibungsver
 antwortung muss dann Abschnitts- oder Kapitelweise festgelegt werden.\n\nDi
 e in 7799 Teil 2 besonders hervorgehobene Verbesserungs-Schleife (PDCA-Zykl
 us)als wesentlicher Teil eines Managementsystems wurde in den Ausführungen 
 von Herrn Dr. Voßbein nicht besonders erwähnt. Hauptauslöser für erforderli
 che Änderungen auf Seiten der Risiko-Betrachtung scheinen neue Gesetze oder
  deren Auslegungen zu sein. Eine Bedrohung von außen wie bei Security durch
  besondere Vorkommnisse spielt auf der Datenschutzseite eher nur eine gerin
 ge Rolle, sie betrifft eher das Sicherheitsmangement.\n\n[  Präsentation al
 s PDF]  \n\nF. Reiländer: IT-Grundschutz als Basis für ein Datenschutzaudit
 \n\nDatenschutz erstreckt sich viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Deut
 schland hat besonders ausgeprägte Anforderungen, die zusätzlich vom Bund üb
 er die Länder bis zu den Kirchen noch verschiedene Ausgestaltungen erfahren
  haben. Die Gesetze sehen vor, dass die Erreichung eines adäquaten Datensch
 utzniveaus prinzipiell anhand eines Audits überprüft werden kann. Konkrete 
 Vorgaben fehlen jedoch.\n\nGenerell wird von zahlreichen Datenschutzbeauftr
 agten die Anwendung des Grundschutzhandbuchs empfohlen. Neuere Tendenzen (B
 eispiel: Novelle des BDSG Mai 2001) orientieren sich explizit an Begriffen 
 und Methoden der IT-Sicherheit. Konkrete Abbildungen fehlen jedoch. Auf Bas
 is des Grundschutzhandbuchs hat Reiländer eine Datensicherheitssicht auf ex
 istierende Grundschutzmaßnahmen eröffnet. Eindrucksvoll ist eine von Herrn 
 Reiländer zusammengestellte Überblicks-Matrix über die als Kontroll- bzw. S
 icherheitsziele zusammengefassten technischen und organisatorischen Maßnahm
 en der einzelnen Datenschutzgesetze. Die Vielfalt der Landschaft von Datens
 chutz-Regelungen ist in einer Erweiterung der IT-Sicherheitsdatenbank SAVe 
 hinterlegt und kann so standardisiert erfasst werden.\n\nDa auch die Aufsic
 ht dezentralisiert ist, stellt die Vielfalt für betroffenen Organisationen 
 /Firmen eine prinzipielle Rechtsunsicherheit dar. (Die Aufsichtsbehörden si
 nd allerdings nicht rechtsbestimmend. Prozesse gegen ihre Entscheidungen we
 rden in naher Zukunft erwartet.) Das von Herrn Reiländer vorgestellte Tool 
 zur automatischen Überprüfung der Konformität mit den verschiedenen Datensc
 hutz-Gesetzen kann helfen, die Vielfalt der unterschiedlichen Anforderungen
  zu beherrschen. Eine angezeigte weitgehende Überlappung der Erfüllung kann
  z.B. die subjektive Sicherheit für die Organisation deutlich erhöhen.\n\nD
 ie Basis für die Auswertung durch das Tool ist das GSHB (es wird eine Daten
 schutzsicht auf bestehende Grundschutzerhebungen eröffnet), erweitert um 40
 0 Datenschutz-spezifische Fragen zur Prüfung der Datenschutz-Organisation. 
 Nicht alle Aspekte gleich gut abgedeckt (weniger erfasst sind z.B. "Zulässi
 gkeits- und Zweckbestimmungsbetrachtungen" oder auch Grundschutzmaßnahmen d
 ie das "Trennungsgebot" unterstützen). Aber das GSHB ist anerkannter Standa
 rd, dort nicht enthaltene Techniken stellen zwar eine prinzipielle Lücke da
 r, sind aber erfahrungsgemäß in der Praxis - durch geeignete Abbildung auf 
 die im GSHB enthaltenen Techniken - meist gut einbindbar.\n\n[Präsentation 
 als PDF]\n\n P. Reymann: Überblick über bestehende Datenschutz-Zertifikate 
 - Anregungen zur Erstellung eines Zertifikats-Überblicks in Bezug auf Secur
 ity\n\nThese: Es existiert eine Vielzahl von Zertifikaten für Personen, Pro
 dukte und Verfahren, wobei nur ein Bruchteil hiervon strukturiert entwickel
 t und korrekt fundiert wurde. Neben direkt gesetzlich strukturierten Verfah
 ren wie dem Datenschutz-Gütesiegel des Landes Schleswig-Holstein existieren
  solche, die ihren Anspruch auf Korrektheit aus der jeweiligen Akkreditieru
 ng der Prüfstellen ableiten. - Die Mehrheit der Zertifikate basiert jedoch 
 auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Herausgeber und Kunden.\n\nDas Chao
 s sollte zumindest an einer Stelle dokumentiert werden. Eine entsprechende 
 Katalogisierung des Marktes ist bisher nur in Einzelbereichen vorhanden. Di
 e Fachgruppe EZQN, die auf mit mehreren Mitgliedern im DIN e.V. vertreten i
 st, möchte innerhalb der GI zunächst eine experimentelle Sammel- und Anspre
 chstelle einrichten. Hr. Reymann, der in Personalunion in beiden FGs tätig 
 ist, benötigt für den Aufbau eines Web-Interface mit angeschlossener Datenb
 ank Unterstützung und möchte diese im Kreis der Mitgliede der Gruppe SECMGT
  einwerben. Die Datenbank soll bis Ende 2004 in einem Entwurf lauffähig sei
 n, um bei weiteren Veranstaltungen einen breiteren Publikumskreis zum "Füll
 en" der Datenbasis mobilisieren zu können.\n\nWelche rechtlichen Regelungen
  langfristig benötigt werden, ist bisher ebenfalls unklar. Die These von He
 rrn Reymann ist, dass eine staatliche Regulierung vermieden werden sollte, 
 und dass eine Selbstregulierung angestrebt werden muss. (Frankreich mit sei
 ner genehmigungspflichtigen Datenverarbeitung (CNIL) wird hier als negative
 s Beispiel gesehen.).\n\nOffen bleibt ein breiterer Überblick der Behandlun
 g der Themen Datenschutz und Zertifikate im Ausland. In Deutschland scheine
 n im Vergleich stringentere, ggf. sogar ideologisch geprägte Positionen ein
 genommen zu werden. Aktuelle Ausgangspunkte hierfür sind auch im Bereich de
 r Terrorgefahren zu sehen.\n\nBei Interesse an einer AKTIVEN Mitarbeit beim
  Aufbau der Zertifikats-Datenbank wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Rey
 mann [pr-at-itqs.de oder 040/52877350].\n\n[Präsentation als PDF]  \n\nIn e
 igener Sache: Datenschutz für Verteiler der GI und der FG SECMGT\n\nHerr St
 iegler berichtet über die (neue) Politik der GI in Bezug auf Verteiler.\n\n
 Ausgangspunkt: Aus Sicht der GI sind alle GI-Mitglieder, die Interesse an d
 er FG per Formular angemeldet haben, Mitglieder der FG, die über wichtige E
 reignisse informiert werden müssen, auch wenn sie sich nicht bei der FG mit
  einer Email-Adresse gemeldet haben. Insgesamt kommt die FG, die ja GI und 
 Nicht-GI-Mitglieder enthält, aktuell auf ca. 180 Personen.\n\nGI-Mitglieder
 -Information: Die GI wird nun aus Datenschutzgründen in Zukunft die Verteil
 ung von Information an GI-Mitglieder sich selbst vorbehalten. GI-Mitglieder
  und bei der FG direkt gemeldete FG-Mitglieder, deren GI-Mitgliedschaft in 
 der FG ja nicht geführt wird, erhalten damit entsprechende Information ggf.
  doppelt. Die FG-Leitung wird deshalb die Informationsverteilung über die G
 I möglichst einschränken. Über die Website der FG sind mit geringer zeitlic
 her Verspätung die meisten Informationen aktiv abrufbar.\n\nInformationsaus
 tausch zwischen FG-Mitgliedern: Aufgrund der Größe der Gruppe und der stark
  wechselnden Teilnehmer soll in Zukunft Informationen über die Teilnehmer e
 iner Veranstaltung nur noch an die Teilnehmer selbst gehen. Mails der FG-Le
 itung werden als Blind-Copy an den FG-intern verwalteten Verteiler verschic
 kt, wodurch auch keine Verteilerinfo mehr in den Rechnern einzelner FG-Mitg
 lieder (von Würmern etc.) mißbraucht werden kann.\n\nThemenvorschläge für f
 olgende Treffen:\n\n 	Praxiserfahrung von CISOs (mögliche Kandidaten u.a. s
 ind Hr Postl, Hr. Keller) 	Organisationsprobleme: Hr. S. Haack (Erfahrung a
 us Diskussion von Reorganisationen), Fr. Münch (Vorschläge aus dem GSHB) 	H
 erstellertag: Was tun sie zur Unterstützung des Sicherheits-Managements? Hi
 erbei könnte MS, Oracle, Suse, SUN, SAP gefragt werden! \n\nNächster Termin
 : Do. 14. Oktober, (wieder) in Frankfurt-Niederrad bei DB Systems auf Einla
 dung von Herrn Dr. Damm
LOCATION:Computer Associates
DTSTAMP:20180726T171125Z
DTSTART:20040517T083000Z
DTEND:20040517T151500Z
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