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Privacy Shield adé! Standardvertragsklauseln passé?!? ...und dann auch noch der Brexit

SAVE THE DATE - Freitag, 5. März 2021 Im Juli 2020 wurde das Privacy Shield-Abkommen zum Datenaustausch zwischen EU und USA vom EuGH für ungültig erklärt. Die Nutzung der Standardvertragsklauseln als weitere verbreitete Rechtsgrundlage ist zwar noch möglich, aber auch deren Anwendbarkeit für den Datenaustausch mit den USA (und einigen anderen Ländern) ist nach dem EuGH-Urteil zumindest umstritten. Parallel dazu laufen die Brexit-Übergangsfristen für die bisherigen Regeln zum Datenaustausch mit dem UK aus und ein Anerkennungsbeschluss der EU ist nicht in Sicht, so dass auch hier eine neue Klärung der rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch notwendig wird. Was bedeutet das für Unternehmen, die Daten mit dem nicht-EU-Ausland austauschen wollen oder müssen? Welche rechtlichen Grundlagen kommen noch in Frage, welche nicht? Wie kann man seine Daten in die EU zurückholen? Ziel dieses Workshops ist es, diese und ähnliche Fragen zu diskutieren und Erfahrungen mit verschiedenen Lösungsansätzen auszutauschen - wie immer mit Referenten, die das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln darstellen!

Datum und Uhrzeit

05.03.2021, 09:00 - 12:00 Uhr
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Veranstaltungsort

Virtuelle Durchführung
Die Veranstaltung wird virtuell durchgeführt. Die Zugangsinformationen werden den Teilnehmern separat mitgeteilt.

Anmeldung

Kosten
Kostenlos
Hinweis
Zu dieser Veranstaltung können Sie sich online anmelden.
Anmeldefrist
26.02.2021
Freie Plätze
10

Kontakt

Fachgruppe SECMGT

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