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Cyber Security Act im EU-Parlament verabschiedet

Am 12.03.2019 verabschiedete das EU-Parlament die EU-Verordnung zur Cybersicherheit (Cyber Security Act), abrufbar unter: www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do

 

Im Cyber Security Act wird die Bedeutung der Zertifizierung kritischer Infrastrukturen hervorgehoben. Zu den kritischen Infrastrukturen gehören Energienetze, die Wasser- und Energieversorgung und Bankensysteme sowie Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Bis 2023 prüft die Kommission, ob eines der neuen freiwilligen Systeme verpflichtend geltend sollte.

Ein weiterer Eckpunkt des Rechtsakt zur EU-Cybersicherheit ist die Stärkung der EU-Cybersicherheitsagentur ENISA durch ein ständiges Mandat sowie die Erhöhung der Mittel der Agentur. Damit verbunden sind neue Aufgaben etwa in der EU-weiten Kooperation bei Cybersicherheitsvorfällen oder bei der Durchführung einer jährlichen europaweiten Cybersicherheitsübung.